§ 17 Zahlungsunfähigkeit
( 1 ) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
( 2 ) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
www.gesetze-im-internet.deSection 17 Insolvency
( 1 ) Insolvency shall be the general reason to open insolvency proceedings.
( 2 ) The debtor shall be deemed illiquid if he is unable to meet his mature obligations to pay.
www.gesetze-im-internet.de§ 19 Überschuldung
( 1 ) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
( 2 ) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
www.gesetze-im-internet.deSection 19 Overindebtedness
( 1 ) Overindebtedness shall also be a reason to open insolvency proceedings for a legal person.
( 2 ) Overindebtedness shall exist if the debtor s assets no longer cover his existing obligations to pay, unless it is highly likely, considering the circumstances, that the enterprise will continue to exist.
www.gesetze-im-internet.dezu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird ;
das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.
www.gesetze-im-internet.des property will cover the costs of the insolvency proceedings ;
in addition, the insolvency court may charge him as an expert with verification of whether a reason to open insolvency proceedings exists, and which prospects exist for the continuation of the debtor's enterprise.
www.gesetze-im-internet.de¿Quieres añadir alguna palabra, frase o traducción?
Proponnos una nueva entrada.