In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die Beschlüsse sind dann jedoch bindend und können von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden.
Die Abstimmung war konsultativ und nicht bindend, weil die für die Umbenennung notwendige Verfassungsänderung nur vom Parlament verabschiedet werden konnte.
Abhängig von der Ausgestaltung können dann auch Privatpersonen bindende Aussagen zur Verletzung eines Patentanspruchs durch ein konkretes Produkt treffen.
Bei Verfassungsgesetzen besteht das Minderheitsrecht eines Drittels der Abgeordneten, ein bindendes fakultatives Referendum einzuleiten, was jedoch bislang noch nie genutzt wurde.