Im ersten Gesetzentwurf von 1792 setzten sich die Anhänger des Vindikationsprinzips durch, die dem Eigentümer einen unbeschränkten Herausgabeanspruch gegen den Besitzer der Sache zubilligten.
Der „britische“ Verbandsvorsitzende bekam für den Verbandstag als mittlerweile anerkannter „Opinionleader“ das Hauptreferat zugebilligt; zusätzlich sollte er über „Die tarifliche Situation“ berichten.
Die Rangordnung nach dem Wissen zeigt sich auch bei den Entscheidungsbefugnissen: Je kompetenter jemand ist, desto mehr Handlungsspielraum wird ihm zugebilligt.