Die oft übliche Negativerklärung durch den Emittenten ist keine Besicherung, sondern verpflichtet ihn lediglich, bei künftigen Anleihen ebenfalls keine Besicherung vorzunehmen.
Der Staat ist allerdings nicht verpflichtet, durch zusätzliche Zahlungen, etwa von Umzugskosten, die tatsächliche Wahrnehmung der Freizügigkeit finanziell zu ermöglichen.
Neben diesen Formen finden sich auch Vereine, die sich diesem Ansatz verpflichtet fühlen und Informations-, Gesprächs- und Teilhabeansprüche zwischen Institutionen und Individuen vermitteln.