Eintragungsfähig sind lediglich Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen („Bundeswertpapiere“), die am Börsenhandel teilnehmen können.
Ab 1956 wurden die verzinslichen Ausgleichsforderungen mit 0,5 % halbjährlich, unverzinsliche Ausgleichsforderungen mit 2 % halbjährlich zuzüglich der durch die fortschreitende Rückzahlung ersparten Zinsen aus den Bundesbankgewinnen innerhalb von 37 Jahren getilgt.
Die für den Neubau des Rettungshauses in Aussicht genommenen Gelder wurden teils geschenkt und teils von Privatleuten und milden Stiftungen unverzinslich oder gegen niedrige Zinsen verliehen.
Bis auf die Unverzinslichen Schatzanweisungen und Daueremissionen werden alle Bundeswertpapiere an den deutschen Wertpapierbörsen und auf elektronischen Handelsplattformen gehandelt.
Neben den klassischen Bundeswertpapieren, wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen organisierte die Finanzagentur auch Emissionen neuer Finanzierungsinstrumente.
Zwei Drittel des Betrages sollten als ein auf fünf Jahre unverzinslich und für die Folgezeit zu 3 % Zinsen verzinsbares Darlehen hergegeben werden, ein Drittel dem Stift als Notreserve verbleiben.
Die Grafen investierten aber nicht nur direkt in die barocken Baulichkeiten, sondern gaben an die Untertanen auch unverzinsliche Darlehen aus und forcierten so indirekt die Erneuerung des Ortsbildes.