Zusätzlich sind in den Kantonen verschiedentlich noch weitere sachbezogene Freibeträge vorgesehen wie für unterstützungsbedürftige Personen, Angestellte und Bedienstete, bei Vermächtnissen und üblichen Gelegenheitsgeschenken sowie für das Heiratsgut.
Die Jahre der Wirtschaftskrise führten zu einem starken Anstieg der Zahlen von unterstützungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, es kam zu einem Mangel an Heimplätzen.
Der eigenverantwortliche Aufgabenbereich besteht aus Tätigkeiten, die der unterstützungsbedürftige Klient oder der weisungsbefugte Sozial- bzw. Gesundheitsberufsangehöriger im Rahmen des Betreuungsplans anordnet.