Filialen, Zweigstellen oder Niederlassungen sind vom Sitz örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Vermögensbestandteile eines Unternehmens.
Trusts verfolgen ähnliche Ziele wie Konzerne, können diese aber effizienter verfolgen, da die untergeordneten Unternehmen vollkommen unselbständig geworden sind („untergegangen sind“).
So ist etwa unselbständiges Erwerbseinkommen am Wohnsitz zu versteuern, das Vermögen und die Erträge aus Liegenschaften am Ort derselben und Geschäftseinkommen am Ort der Tätigkeit.
Das Tochterunternehmen ist ein wirtschaftlich unselbständiges, jedoch rechtlich eigenständiges Unternehmen eines Konzerns und kann wegen seiner rechtlichen Selbständigkeit nicht als Filiale bezeichnet werden.