Der Anspruch kann ohne Rechtsstreit dadurch erfüllt werden, dass der zu Unrecht Eingetragene die zur Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Eintragungsbewilligung in der erforderlichen Form abgibt.
In seinen Werken setzte er sich gleichermaßen gegen Unrecht und Unterdrückung wie für eine friedliche und gerechte Koexistenz palästinensischer Araber und israelischer Juden ein.