Verschiedenes spricht dafür, dass das Kapuzenmäntelchen mit der Taufe unbekleideter Säuglinge in Verbindung stand und ungebräuchlich wurde, sobald ein Umkleiden entfiel.
Handelt es sich bei dem ermittelten Rabattarzneimittel um ein bislang ungebräuchliches Präparat eines neuen Vertrags-Herstellers, so kann sich die Belieferung mit dem Arzneimittel verzögern.