Sofern Einkommen von Kapitalgesellschaften nicht thesauriert werden, sind in der Regel jedoch Personengesellschaften vorteilhaft, weil es nicht zur wirtschaftlichen Doppelbesteuerung kommt.
Durch unterschiedliche Besteuerung von ausgeschütteten und thesaurierten Gewinnen kann der Gesetzgeber die Ausschüttung oder Thesaurierung fördern oder einschränken.