Der erste Streckenwärter, den er passierte, reagierte gar nicht, der zweite gab ein missverständliches Signal, so dass der Lokomotivführer weiter Fahrt aufnahm.
Fehlen Arbeitsanweisungen, sind sie lückenhaft oder missverständlich, haftet der Arbeitgeber für Schäden, die aus der Anwendung dieser Arbeitsanweisungen resultieren.
Ihre Ursachen liegen in unzureichender Erfahrung bzw. Schulung von Anwendern oder schlechter, weil missverständlicher oder ungeeigneter Gestaltung von Bedienoberflächen.