Unter Medienkonzentration versteht man das Ausmaß und den Umfang, mit dem einzelne Unternehmensgruppen eine marktbeherrschende Stellung im Medienbereich einnehmen.
Unter Behinderungsmissbrauch versteht man im Kartellrecht neben dem Ausbeutungsmissbrauch und dem Strukturmissbrauch ein Verhalten zur Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
Ein Eingriff ist nötig, wenn ein Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung die wettbewerbliche Handlungsfreiheit anderer Wirtschaftssubjekte beschränkt.
Unternehmen, die in ihrer Gesamtheit eine marktbeherrschende Stellung haben, treffen Preisabsprachen und schließen damit die freien Marktkräfte bei der Preisbildung zum Nachteil des Verbrauchers aus.