So stellten die adligen Großgrundbesitzer jeweils die Hälfte, die städtischen Grundbesitzer ein Drittel und die großbäuerlichen Grundbesitzer ein Sechstel der Deputierten.
An beiden Enden der Bahnhofsanlage besteht die Möglichkeit, über Gleiswechsel (jeweils vier Weichen) zwischen den beiden Streckengleisen der Neubaustrecke zu wechseln.