Staustufen sind grundsätzlich durch die Breite und Anzahl der Wehröffnungen so bemessen, dass Hochwässer ungehindert abfließen können, also nicht gestaut werden.
Für die Fehlerbeseitigung ist dem Vermieter eine angemessene Zeit einzuräumen, die sich nach dem konkreten Mangel bemisst (defekte Heizung im Winter verglichen mit Fußbodenleiste).
Auch die Falltür war zu klein bemessen, so dass sich einige der Hingerichteten beim Fall blutige Kopfverletzungen durch Aufprall auf die Falltür zuzogen.