Mit dem 1972 beschlossenen Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft wurde dann die indikationsbasierte Rechtslage vollständig durch eine Fristenregelung abgelöst.
Reines Kupfer wird nach diesem Schema dann für einen mehr oder weniger langen Zeitraum von arsenhaltigem Kupfer abgelöst, das verbesserte Eigenschaften gegenüber reinem Kupfer aufweist.