Sie ist einzigartig unter seinen Kantaten, weil sie aus vorgenanntem Zusammenhang in lateinischer Sprache abgefasst und für fünfstimmigen Chor gesetzt ist.
Um ausufernde Beliebigkeit eingrenzen zu können, wurden sie „bestimmt und feierlich förmlich“ abgefasst und letztlich als Legisaktionen (gesetzmäßige Klagen) zur Verfügung gestellt.
Als Notitia bezeichnet die Diplomatik die frühmittelalterlichen Urkunden, die in der dritten Person und in der Vergangenheit abgefasst, als Beweis für ein vollzogenes Rechtsgeschäft dienen.
Die Einträge ab 702 sind in Annalenform abgefasst, ab 913 finden sich eigene Formulierungen und ab 984 ist die Darstellung von anderen bekannten Quellen unabhängig.