Die Vergütung setzt sich meist aus einer festen Grundvergütung und einer variablen Zulage zusammen, die etwa nach Zahl der Aufsichtsratssitzungen berechnet wird.
Der Landtagspräsident und die Fraktionsvorsitzenden bekommen – wie in vielen anderen Landtagen (s.d.) – eine Zulage in Höhe einer weiteren Grundentschädigung.
Die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen hängt davon ab, ob sie regelmäßig gezahlt werden und unwiderruflich sind wie dies bei der Amtszulage der Fall ist (Abs.
Nach Kritik des Landesrechnungshofes, wurden diese jedoch nicht gesenkt, sondern in die höchste Tarifklasse einsortiert, mit Zulagen belohnt und verdienten letztlich sogar noch mehr.