Besonders angezeigt sind solche Vorbeugungsmaßnahmen, wenn besagte Haustiere auf Reisen in Mittelmeerländer mitgenommen oder solche von dort mitgebracht wurden.
Gefährdet ein Rattenbestand in einem Gemeindegebiet die Gesundheit der Bevölkerung, ist die betreffende Gemeinde verpflichtet, „eine Entrattung bis zum Erfolg durchzuführen und Vorbeugungsmaßnahmen gegen einen neuen Rattenbefall zu treffen.