Diese Meerenge läge zwar theoretisch vollständig innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone, die japanischen Territorialgewässer sind aber in diesem Bereich vertraglich auf drei Seemeilen begrenzt.
Wenn eine nicht in Territorialgewässern befindliche archäologische Stätte geplündert wird, bedarf es daher der Zusammenarbeit des Küsten- und des Herkunftsstaates (oder auch weiterer interessierter Staaten), um Plünderer zu stoppen.
Es handelt sich daher um einen Disput betreff der Territorialgewässer und nicht der Gewässer, die im Rahmen der ausschließlichen Wirtschaftszone betroffen sind.
Die Territorialgewässer der beiden Staaten stoßen ausschließlich im Öresund auf eine Länge von rund 115 km zwischen den schwedischen Höganäs und Falsterbo aneinander.