Als Anreizsystem steht die Gewinnbeteiligung eher freiwirtschaftlichen Strukturen nahe und wurde mit dem Einführung einer Sozialgesetzgebung und der Gewerkschaften als Tarifpartner durch andere Anreizsysteme ersetzt.
Er forderte zudem eine Gesetzesänderung, die nur noch einen Tarifvertrag pro Betrieb vorsieht und damit die Möglichkeiten kleinerer Gewerkschaften stark einschränkt, als eigenständige Tarifpartner aufzutreten.