Im Gegensatz zur dinglichen Surrogation tritt hier die Surrogation nicht unmittelbar ein, sondern es entstehen nur schuldrechtliche Ansprüche auf Herausgabe des Surrogats.
Dabei ist der Surrogat-Marker meist einfacher und schneller zu bestimmen als das Phänomen selbst und wird daher oft aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bevorzugt.
Nach ganz herrschender Auffassung soll der Ausschluss von Kondiktionsansprüchen des Eigentümers nicht hinsichtlich der Sache selbst sowie ihrer Surrogate gelten.