Einstellungsvoraussetzung für Staatsanwälte ist die Befähigung zum Richteramt und damit die erfolgreiche Teilnahme an den beiden juristischen Staatsprüfungen.
Dabei starben insgesamt 75 Polizisten, zwölf Armeeangehörige, vier Geheimdienstmitarbeiter, drei Amerikaner, zwei Staatsanwälte und 35 Zivilisten; 136 Menschen wurden verletzt.
Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren): Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes.