Diese werden in der Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, einer Entlastung des Brustraumes durch Nadelpunktion, Anlegen eines peripheren intravenösen Zugangs sowie intraossärem Zugangs geschult.
Wenn keine ursächlichere Behandlung möglich ist, werden ventilatorische Störungen durch Beatmung über Maske oder Tubus therapiert, als lebensrettende Sofortmaßnahme dient die Atemspende.
Es werden Sofortmaßnahmen zur Verhütung aller Gewalthandlungen und zur Terrorismusbekämpfung, sowie eine klare Verurteilung aller Terrorakte angemahnt.