Er fasste darin seine Anordnungen zusammen und unterstrich, dass mit dieser Revision die Anpassung der Justizverwaltung an die Forderung der Menschenrechte gebunden sei.
Alle von der Revision durchgeführten Prüfungen dienen nicht zuletzt dem Ziel, Handlungsbedarf aufzuzeigen und Grundlagen für Entscheidungen zu liefern.