Er ist eine Zweckschöpfung der Polizei, entstanden nach ihren Bedürfnissen aus der Beurteilung der Rechtslage, die meist gekennzeichnet ist durch Gemengelagen.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Außerdem schildert er die damalige Rechtslage bezüglich des Arbeitsrechtes (Gewerkschaften, Betriebsrat, Kündigung), sowie das mit den Notverordnungen immer wieder geänderte Sozialrecht (Arbeitslosen- und Krisenunterstützung).
Kaum noch vertreten wird die materiell-rechtliche Rechtskraftlehre, wonach das Urteil als Entstehens- und Erlöschensgrund die materielle Rechtslage gestaltet.