Das deutsche Kaufrecht geht indes vom Grundsatz aus, dass den Käufer weder eine Verpflichtung noch eine Obliegenheit zur Prüfung des Kaufgegenstandes trifft.
4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Banken erwächst dem Kontoinhaber u. a. die Obliegenheit zur Überprüfung der Richtigkeit der Kontoauszüge und sonstigen Mitteilungen der Banken.
In dem Maße, wie er diese Obliegenheit verfehlt, ist eine vorübergehende („zeitliche“) Reinigung nach dem Tode nach traditioneller Auffassung unumgänglich.