Um die bittere Not zu lindern, erklärte die Reichsregierung den Saargrenzgürtel zum Notstandsgebiet und ordnete zur wirtschaftlichen Unterstützung Notstandsarbeiten in Form von Rodungen oder Wegebau an.
In besonderen Notstandsgebieten (das waren Gebiete, in denen die Wohnfläche pro Einwohner unter 4 m² lag) waren auch umfangreichere Bauarbeiten zulässig.