Der Nachlieferung steht bei dieser Form der Schuld entgegen, dass die Parteien lediglich einen bestimmten Gegenstand als erfüllungstauglich betrachten.
Ist bei einer Mankolieferung die Nacherfüllung nicht möglich, weil nicht mehr genügend Ware zur Verfügung steht, kommt nur eine Nachlieferung ganz neuer Waren in Betracht.
Sollte es jedoch dazu kommen, dass die Nachlieferung der energiereichen Phosphate unterbleibt, kommt es zu einem Erlöschen der Kontraktionsfähigkeit des Muskels.