Im Gefängnis verbarrikadierte sie sich in ihrer Zelle, beteiligte sich an Hungerstreiks, wurde zwangsernährt und versuchte einen Suizid, um gegen die Misshandlung der mitinhaftierten Suffragetten zu protestieren.
Allerdings wird die gesellschaftliche Situation dort ebenfalls als sehr schwierig beschrieben und es kommt zu Misshandlungen von Homosexuellen durch die Polizei.
Das rohe Misshandeln ist dann gegeben, wenn die Misshandlung aus einer gefühllosen und gleichgültigen Gesinnung gegenüber den Leiden des Opfers erfolgt.
Den verbleibenden 45 überwiegend deutschen Angeklagten wurde mehrheitlich die Vernachlässigung sowie Misshandlung und Tötung von Häftlingen, insbesondere auf den Todesmärschen, vorgeworfen.
Es ging allerdings dabei nicht darum, gegen die Partisanen direkt vorzugehen, sondern um die Einschüchterung der zivilen Bevölkerungen durch Tötungen, Misshandlungen und Brandschatzungen.