Ohne die Klausel gilt der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war als versichert, dies sowohl für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte.
In der Praxis sind etwa Klauseln verbreitet, die beim Erreichen eines bestimmten Alters oder der Eintritt von Arbeitsunfähigkeit zum automatischen Ausscheiden führen.
In anderen Staaten, in denen der Anteil der Bürger an der öffentlichen Schuldenlast überproportional hoch sei, würden die Bürger eine gerechtere und wirksamere Klausel fordern.