Durch ihre Communio vermittelten die fünf den Diözesen in ihrer Jurisdiktion die Kirchengemeinschaft mit allen Ortskirchen und waren Garanten der Einheit der Weltkirche.
Der Orden ist ein Zusammenschluss von selbständigen Klöstern, die von einer Priorin geleitet werden und der Jurisdiktion des jeweiligen Ortsbischofs unterstehen.
Sobald der Apostolische Administrator sein Amt antritt, erlischt die Jurisdiktion des Bischofs, jedoch nicht zwingend die Amtsgewalt des Generalvikars.