Die Zerstörung der Stadt sei also auf einen Irrtum der deutschen Offiziere, die die Repressalien befohlen hatten, über die Urheber der Anschläge zurückzuführen.
Unterschwerpunkte bildeten hier unter anderem die Täterschafts- und Teilnahmelehre, die strafrechtlichen Irrtümer, das Recht des Schwangerschaftsabbruchs und die Beweisverwertungsverbote.
Nach einer in der Literatur vertretenen Gegenauffassung ist dieser Irrtum hingegen unerheblich, da es für die Tatbestandsverwirklichung genüge, dass der Täter eine fremde Sache wegnehme.