Ein wichtiger Punkt waren die Regelungen zur Glaubensfreiheit, die den Bewohnern der verschiedenen Konfessionen die ungestörte Ausübung ihrer jeweiligen Religion zusicherte.
Jedoch stelle das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Gottesdienstverbot als schwerer Eingriff in die Glaubensfreiheit eine fortlaufende Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordere.
Dies mündet konkret in der Herstellung und Stabilisierung funktionierender rechtsstaatlicher Ordnungen, die die Freiheit aller Menschen garantieren sollen, v. a. die Meinungs- und Glaubensfreiheit.