Die beiden Kantone können Betrieben für wirtschaftliche bedeutende Binnenverkehrs-Transporte eine Genehmigung erteilen, mit denen Schweizer LKW die beiden Alpentunnel bevorzugt durchfahren dürfen.
Die Genehmigung regelt insbesondere den Abbaubetrieb, den Abbau der nicht kontaminierten und der kontaminierten Anlagenteile und die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen.