Das Gebrauchsrecht ist das Nutzungsrecht an Liegenschaften, die man nicht bewohnen kann wie etwa einen Stellplatz oder unbebaute Wiesen- und Gartengrundstücke; inhaltlich gilt das Gleiche wie beim Wohnrecht.
Er beschreibt die Situation auf einem Kreuzfahrtschiff, wo die knapp bemessene Zahl der Liegestühle zunächst problemlos ausreicht, weil ein reines Gebrauchsrecht ohne dauerhaften Anspruch praktiziert wird.
Die Personalservituten () fassten Nießbrauch (), Gebrauchsrecht ohne Fruchtgenuss (), dingliches Wohnrecht () und das dingliche Recht auf Arbeitsleistung fremder Sklaven () oder Tiere () zusammen.