Auch die Verbraucherforschung ist bestrebt, Verbrauchertypen zu identifizieren, deren Kaufentscheidungen von langfristigen Grundüberzeugungen geleitet werden und daher eine große zeitliche Stabilität und inhaltliche Gültigkeit aufweisen (Verhaltenskonstanz).
Gangbarkeit; Gültigkeit von Wirklichkeitskonstruktionen bzw. der ausgewählten Alternative (Kontingenz), solange sich diese im praktischen Handeln bewähren bzw. nützlich sind.
Muss einer Geschäftspartei das Vertrauensinteresse ersetzt werden, so ist diese so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie nicht auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts vertraut hätte.
Eine Zeitvorgabe (im Stadtverkehr meistens 60, 90 oder 120 Minuten, Bahnfahrkarten außerhalb von Verkehrsverbünden bis zum Betriebsschluss) begrenzt die Gültigkeit.