Dieses Verteilergeschoß wird zwar mit Betriebsschluss der U-Bahn für den Publikumsbetrieb gesperrt, kann aber ansonsten auch ohne Fahrausweis betreten werden.
Als Graufahrer werden insbesondere die Personen betrachtet, die einen Fahrausweis besitzen, dieser im Sinne der Beförderungsbestimmungen jedoch kein gültiger Fahrausweis ist.
Zum Betreten des U-Bahn-Geländes ist ein gültiger Fahrschein oder Fahrausweis nötig – es gilt schon als „Schwarzfahren“, wenn man sich ohne Fahrschein im Wartebereich hinter den Sperren aufhält.