Ist eine Auslandsreise geplant, müssen alle Schüler im Besitz eines Reisedokuments oder einer Einreiseerlaubnis für den Transitstaat, der durchreist wird, und das Zielland sein.
Ein Visum berechtigt nicht zu Einreise und Aufenthalt, sondern ist lediglich Voraussetzung für die Einreiseerlaubnis, die von einem Einwanderungsbeamten erteilt werden kann.