Diese Regelung führt dazu, dass Arbeitgeber bei Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnis einen „Geheimcode“ verwenden, der negative Bemerkungen positiv formuliert.
Das Dienstzeugnis soll den Übergang in das Zivilleben erleichtern und muss im Hinblick auf den zivilen Arbeitgeber entsprechend sprachlich abgefasst sein und die zivil-beruflich nutzbaren Qualifikationen hervorheben.
Der Befähigungsnachweis ist vom jeweils angemeldeten Gewerbe abhängig und kann durch Meisterprüfungs-, Schulabschluss- oder Dienstzeugnisse erbracht werden.
Wenn sich der Arbeitgeber selbst dazu verpflichtet, muss er – über das gesetzlich verlangte „einfache“ Arbeitszeugnis hinaus – ein „qualifiziertes“ Dienstzeugnis ausstellen.