Bei Verdacht einer Ausreiseabsicht konnten die Devisenstellen der Finanzämter ab 1934 eine Sicherheitsleistung in Höhe der geschätzten Reichsfluchtsteuer fordern.
Seine Beteiligung an dem Kunstraub war weniger ideologisch motiviert, sondern vorrangig profitorientiert, weshalb Weinmüller auch die Devisenstelle hinterging, um sich im Einzelfall von einem jüdischen Emigranten bestechen zu lassen.
Eckardt organisierte als Gauwirtschaftsberater zusammen mit der Zollfahndung und Devisenstelle Frankfurt unter anderem die „Arisierung“ der „H. Fuld & Co.“ oder der Schuhfabrik „J. & C. A. Schneider“ (JCAS).
In enger Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung, Devisenstellen und Gestapo wurden die Vermögen wohlhabender Juden erfasst, kontrolliert und die Verfügungsgewalt darüber beschränkt.
Ab 1936 kontrollierte die Devisenstelle des Finanzamts die Betriebe, sie mussten Aufstellungen über ihr Vermögen angeben, über das sie in vielen Fällen nach einer sogenannten Sicherungsanordnung nicht mehr verfügen konnten.