Maßnahmen der Handelspolitik wie restriktive Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrlisten, stärkere Exportorientierung, expansive Einfuhrbeschränkungen oder Importzölle können eine negative Devisenbilanz ausgleichen und umgekehrt.
Ist ein Kulturgut kein nationales Kulturgut, können die zuständigen Behörden eine Ausfuhrgenehmigung verweigern und stattdessen ein Verfahren zur Eintragung einleiten.
Nach Informationen sind die fehlenden Ausfuhrgenehmigungen mitursächlich für Verluste im operativen Geschäft, die wiederum Auslöser für oben genannten Stellenabbau sein sollen.
Altverträge, die vor der strategischen Neuausrichtung geschlossen worden sind, werden noch vertragstreu abgewickelt, sofern eine gültige Ausfuhrgenehmigung der Bundesregierung vorliegt.
Eine restriktive Handhabung von Ausfuhrgenehmigungen führt – unter sonst gleichbleibenden Verhältnissen – zu geringeren Exporten und damit zu einer Verschlechterung der Handelsbilanz.