Entweder gibt sie Überweisungen und Daueraufträge an den Auftraggeber oder Lastschriften (Rücklastschriften) an die Bank des Zahlungsempfängers zurück.
Sie zeigt, dass höfische Auftraggeber noch diese traditionelle Form des Buches bevorzugten, bis sie dann bald darauf durch gedruckte und illustrierte Bücher ersetzt wurden.
Für eine gewerbsmäßige Maklertätigkeit ist es untauglich, so dass Makler und Auftraggeber in der Regel vom Gesetzesrecht abweichende Vereinbarungen treffen.