Daneben sind weitere Adressaten der (externe oder firmeninterne) Auftraggeber als Genehmiger des Lastenhefts sowie Projektleiter, Anforderungssteller und andere Stakeholder als (Projekt-)Beteiligte.
Adressat einer solchen Leistung darf ausschließlich der unmittelbar durch die Tat Verletzte sein, sodass eine Auflage zugunsten eines nicht oder allenfalls mittelbar Verletzten rechtswidrig ist.
In Extremfällen, wenn die Kommunikation sehr häufig durch solche Doppelbotschaften gekennzeichnet ist, kann dies beim Adressaten schwere psychische Störungen nach sich ziehen.