Anders als beim Ausspruch über die angebliche Karamellverordnung existierte §19a des Einkommensteuergesetz (Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer) tatsächlich, ist aber mittlerweile abgeschafft.
Er definierte 1978 den Zins nunmehr als „für die Überlassung des Kapitals verlangte gewinnunabhängige und umsatzunabhängige, aber von der Laufzeit bestimmte geldliche Vergütung“.