Nach dem Trennungsprinzip ist die Übereignung ein weiteres Rechtsgeschäft, das zu dem schuldrechtlichen Kausalgeschäft (Kauf, Schenkung, Darlehen, …) hinzutritt.
Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Erbrecht, das der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übereignung an den Erben dient.
Gegenüber dem aus der Vormerkung berechtigten Grundstückskäufer ist daher insbesondere eine auf weitere Übereignung des Grundstücks gerichtete Verfügung unwirksam.