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I . königlich [kø:nɪklɪç] ADJ.

1. königlich (auf König bezogen):

2. königlich (hoheitsvoll):

II . königlich [kø:nɪklɪç] ADV. coloq. (außerordentlich)

kaiserlich-königlich ADJ. HIST.

Ejemplos de uso para Königliche

Königliche Hoheit

Ejemplos monolingües (no verificados por la redacción de PONS)

alemán
Einen Tag nach der Katastrophe begann die königliche Eisenbahnbehörde mit der Ermittlung der Unglücksursache, wobei zunächst das Zugpersonal befragt wurde.
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Öfter waren die Firmen sowohl königliche als auch herzoglich bayerische Hoflieferanten und verwandten diese doppelte Ehre auch zur Reklame.
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Auf königliche Anordnung von 1763 wurde auf dem damals erheblich erweiterten Besitz eine Seidenraupenzucht betrieben.
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Im 18. Jahrhundert wurden auf königliche Order hin Maulbeerbäume zum Zweck der Seidenraupenzucht gepflanzt.
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Dabei wurden auch die Stiftskirche nicht verschont und die königliche Familiengruft geschändet.
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1875 wurde im Gebäude der Alten Wache das königliche  Telegrafenamt untergebracht.
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Die Zitadelle umfasste unter anderem eine Residenz für die königliche Familie, Kasernen und die Staatskasse.
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Dank einflussreicher Alumni war es 1966 möglich, eine königliche Verfassung zu erhalten.
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40 Prozent übernahm die königliche Schatulle, weitere 40 Prozent die Provinz.
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In der rechten Hand hält der verstorbene König einen Stab und in der linken ein Anch-Zeichen, die Hieroglyphe für Leben, sowie eine königliche Insigne.
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