Der Begriff Stammlager wird auch im Zusammenhang mit deutschen Konzentrationslagern benutzt und bezeichnet dort die zentrale Verwaltungsstelle für weitere Konzentrationslager (Nebenlager).
Der Zollkodex regelt die Arbeitsweise der Zollbehörden, die zentrale Zollabwicklung, das Zollschuldrecht, besondere Zollverfahren, den elektronischen Datenaustausch und die Datenspeicherung in der Zollpraxis.