Umweltschützer hatten zuvor Bedenken geäußert, die Straße könne das Gleichgewicht der fragilen Gebirgsregion beeinträchtigen, doch die Regierung hatte mögliche negative Konsequenzen verneint.
Eine Auflösung aus politischen Gründen stellte immer auch die ungelöste (und von der Regierung verneinte) Frage, ob die Regierung vom Vertrauen des Senats abhängen soll.
In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob die Erfolgsaussicht einer Klage allein wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit des Gerichts verneint werden darf.