Für die Netzbetreiber entstand die Verpflichtung, sämtlichen in ihr Netz eingespeisten regenerativ erzeugten Strom abzunehmen und oberhalb des Marktpreises zu vergüten.
Das für die Dauer des Studiums eingegangene Ausbildungsverhältnis wird durch das jeweilige Kooperationsunternehmen vergütet, das darüber hinaus auch die Studiengebühren bezahlt.