Der Urteilsstil ist eine sprachliche Regel zum Verfassen des Tenors eines Urteils und seiner Entscheidungsgründe, wonach ein Ergebnis kategorisch mitgeteilt und anschließend begründet wird.
Veränderung und Fortschritt sind nicht kategorisch ausgeschlossen, stehen aber unter dem Vorbehalt gesellschaftlicher Akzeptanz und Integration in das bestehende Wertesystem.
Indem Handlungen in Übereinstimmung mit dem kategorischen Imperativ und gemäß dem Prinzip der instrumentellen Vernunft erfolgen, erhält der Mensch die Fähigkeit der Selbstkontrolle.
Worauf Sprecher oder Erkenntnissubjekte abzielen, sind Rescher zufolge praktische Gewissheiten, die sich jenseits vernünftiger Zweifel befinden, nicht aber kategorische Gewissheiten jenseits aller möglicher Zweifel.